Räum- und Streipflicht in der Winterzeit
Die Grundstückseigentümer werden auf die gemeindliche Verordnung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter (zu finden unter www.sontheim.de im Bereich „Rathaus – Ortsrecht“) hingewiesen.
Danach sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, an Werktagen ab 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr entlang ihres Grundstückes die Gehbahnen von Eis und Schnee freizumachen.
Gehbahnen sind entweder die Gehwege (soweit vorhanden) oder ein 1 Meter breiter Streifen, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus. Bei besonderer Glättegefahr müssen die Gehwege gestreut werden. Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es entsprechend der Witterung nötig ist. Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird.
Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte sind dabei freizuhalten. Leider wird der gemeindliche Winterdienst immer wieder durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand erschwert bzw. verhindert. Wir bitten die Fahrzeuge auf den eigenen Grundstücken abzustellen, um einen reibungslosen Ablauf des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen zu gewährleisten. Vielen Dank! Zudem weisen wir darauf hin, dass auf den
Nebenstraßen nur eine eingeschränkte Salzstreuung (bei besonderer Glättegefahr) stattfindet.